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Kleines Lexikon der Gesellschaft für
neues Bauen DEF von B-Z
Baubiologie
Grundsatz:
Wir verwenden in baubiologischer und ökologischer Hinsicht
einwandfreie Materialien, soweit dies technisch, bauphysikalisch und
nach heutigem Stand des Wissens möglich ist.
Als
Grundlage für die Materialwahl dienen die folgenden sechs
Standardwerke:
.
Jutta Schwarz: Oekologie im Bau. Entscheidungshilfen zur Beurteilung
und Auswahl von Baumaterialien. Erstellt im Auftrag des Amtes für
Bundesbauten und der Hochbauämter der Stadt Bern, der Stadt St.
Gallen und des Kantons Bern. Verlag Paul Haupt Bern 1991
.
Institut für Baubiologie (Schweiz): Die Baubiologie. Leitfaden
für Baubiologie - Bauökologie. Verlag GIBB Flawil 1992
.
SIB, Interessengemeinschaft für Baubiologie/Bauökologie:
Positivliste. Bauökologische/baubiologische
Materialempfehlungen. Verlag Gerber, Hässig + Partner, Bütschwil
1995
.
Baudepartement Basel-Stadt, Hochbauamt: Oekologisch orientiertes
Bauen. Leitfaden. Basel 1993
.
Aerztinnen und Aerzte für Umweltschutz: Wohnen und Gesundheit.
Basel 2002
.
Reto Coutalides, Roland Ganz, Walter Sträuli: Innenraumklima -
keine Schadstoffe in Wohn- und Arbeitsräumen. Zürich 2002
....
sowie die Publikationen folgender SIA-Tagungen:
.
Bauen und Gesundheit. Tagung vom 24.11.83 in Bern = SIA Dokumentation
69, Zürich 1983
.
Schadstoffarmes Bauen. Tagung vom 13.06.89 in Muttenz = SIA
Dokumentation D046, Zürich 1989
Erst
vor kurzem sind die ersten Baumaterialien in der Schweiz mit
speziellen Qualitätskennzeichen versehen worden (-->
Qualitätskennzeichen für Baumaterialien).
Wir
verwenden ausschliesslich bewährte und qualitativ
überdurchschnittliche Baumaterialien. Die niedrigen Baukosten
sind nicht das Resultat der Verwendung billiger Baumaterialien,
sondern folgender Faktoren:
.
einfacher und kompakter Baukörper ohne Vor- und Rücksprünge
.
einfache Dachform und Ausnutzung des (billigen) Dachraums
.
einfaches statisches System
Baukredit
Die
meisten Banken gewähren während der Bauphase noch keine
Hypothek, sondern einen Baukredit mit etwas höheren Zinsen und
diversen Gebühren. Einige Banken (z.B. die Migros-Bank) machen
eine Ausnahme, wenn die Zahlungen an das gemeinsame Konto der
Stockwerkeigentums-Gemeinschaft oder an den Generalunternehmer in nur
drei Tranchen erfolgen kann. Wir sind gerne bereit, den -->
Zahlungsplan individuell anzupassen. (--> Eigenkapital).
Betriebskosten
Dank
unserm Nachhaltigkeitskonzept (--> Nachhaltigkeit), dank sehr
guter Wärmedämmung (--> Minergie) und -->
Sonnenkollektoren sparen Sie Betriebskosten! Die Erstellungskosten
eines Gebäudes machen sowieso nur einen Bruchteil seiner
Betriebs- und Renovationskosten im Laufe seines hundert- oder
zweihundertjährigen Bestehens aus!
Beurkundung
Die
Beurkundung eines Grundstückkaufes ist die gemeinsame
Willenserklärung eines Grundstückverkäufers / einer
Grundstückverkäuferin und eines Käufers / einer
Käuferin auf dem Grundbuchamt über die vorher vereinbarten
Konditionen des Verkaufs / Kaufs. Bei dieser Beurkundung werden in
der Regel die Rücktrittsbedingungen (z.B. gegenseitiges
Reuegeld) und der Termin der -->Eigentumsübertragung
festgelegt.
Eigenkapital
Während
noch vor wenigen Jahren ein Eigenkapitalanteil von 10 bis 15 % an den
Anlagekosten durchaus verbreitet war, verlangen heute die Banken
Eigenkapitalanteile von 20 bis 25 % (--> Baukredit, -->
Hypothek).
Eigenmietwert
Weil
der Stockwerkeigentümer / die Stockwerkeigentümerin wie
z.B. ein Einfamilienhausbesitzer seine Hypothekarzinsen und -schulden
in der Schweiz von den Steuern abziehen kann, hat der Gesetzgeber, um
die Mieter, die keine entsprechenden Abzüge tätigen können,
nicht zu benachteiligen, den sogenannten Eigenmietwert eingeführt,
ein fiktives Einkommen, das versteuert werden muss. In der Regel
liegt der Eigenmietwert nicht höher als 70 % des
steuerrechtlichen Schätzwertes der Liegenschaft. (-->
Steuern)
Eigentumsübertragung
Das
ist die definitive "Uebergabe" des Grundstückes von
einem Grundstückverkäufer / einer Grundstückverkäuferin
an einen Käufer / eine Käuferin auf dem Grundbuchamt. Sie
erfolgt in der Regel einige Monate (z.B. 3 oder 6 Monate) nach der
--> Beurkundung. Manchmal erfolgen die Beurkundung und die
Eigentumsübertragung auch gleichzeitig.
Einfaches
Bauen
-->
Baubiologie
Finanzierung
Die
Finanzierung unserer Bauten läuft im allgemeinen über das
Eigenkapital und die --> Baukredite oder --> Hypotheken der
Käufer/-innen. Bei grösseren Bauten (ab ca. 8 Wohnungen),
die mit einem Generalunternehmer zusammen realisiert werden, wird der
Generalunternehmer eventuell zusammen mit seiner Bank Hypotheken
anbieten. Beachten Sie, dass einige Banken (z.B. Zürcher
Kantonalbank, Alternative Bank, z.T. auch Migrosbank und
Raiffeisenkassen verbilligte Kredite für --> Minergiebauten
anbieten. Da unsere Bauten Minergiebauten sind, lohnt es sich, die
Bank beim ersten Kontakt darauf anzusprechen. Wenn Sie noch nicht
wissen, bei welcher Bank Sie den Baukredit und/ oder die Hypothek
aufnehmen wollen, können Sie sich bei neutralen (allerdings
kostenpflichtigen) Beratern und Vermittlern wie z.B.
.
VermögensZentrum VZ, Beethovenstr. 24, 8002 Zürich, 01 207
27 27;
.
egli & partner, Im Gassacher 2, 8122 Binz, 01 980 25 25
erkundigen.
Lassen
Sie sich von Ihrer Bank so früh wie möglich eine
schriftliche Finanzierungszusage geben!
Flächendefinitionen
Hier
herrscht ein ziemliches Durcheinander, denn die Flächen sind im
Gegensatz z.B. zu Deutschland rechtlich nicht definiert. Verschiedene
Grundstückmakler definieren denn die Flächen auch bewusst
ungenau.
SIA-Flächendefinitionen:
(--> SIA)
Die
wichtigsten Flächenarten werden in der SIA-Norm 416 wie folgt
definiert:
.
Geschossfläche (GF): Die Geschossfläche ist die allseitig
umschlossene Grundrissfläche einschliesslich der
Konstruktionsflächen (Aussen- und Innenmauern des Gebäudes).
.
Nettogeschossfläche (NGF): Unter der Nettogeschossfläche
versteht man den Teil der Geschossfläche zwischen den
umschliessenden oder innenliegenden Konstruktionsbauteilen, also den
Gebäudemauern.
.
Nutzfläche (NF): Die Nutzfläche ist der Teil der
Nettogeschossfläche, welcher dem eigentlichen Zweck des Gebäudes
dient und entsprechend genutzt werden kann. Zusammen mit der
Verkehrsfläche (z. B. Treppenhäuser, Korridore,
Liftanlagen) und der Funktionsfläche (z. B. Heizöltankräume,
Lüftungsschächte etc.) bildet die Nutzfläche die
Nettogeschossfläche.
.
Hauptnutzfläche (HNF): Darunter versteht man den Teil der
Nutzfläche, der dem Zweck des Gebäudes im engeren Sinne
dient. Im Falle einer Wohnung also der effektive Wohnraum ohne
Abstellräume. Die Hauptnutzfläche ist die aussagekräftigste
Flächenart. Denn ist nur die Nutzfläche angegeben, ist
darin auch die Nebennutzfläche (NNF), die Waschküchen,
Schutzräume etc. umfasst, miteinberechnet.
Wir
rechnen meistens mit der Hauptnutzfläche (HNF). Sie ist für
Sie am aussagekräftigsten, ergibt aber die kleinste Zahl, alle
andern Flächenangaben ergeben grössere Zahlen. Vergleichen
Sie daher nicht Aepfel mit Birnen!
Grundstückgewinnsteuern
-->
Steuern
Handänderungssteuern
-->
Steuern
Hauptnutzfläche
-->
Flächendefinitionen
Heizung
Wir
erstellen je nach Situation und Angebot unterschiedliche Heizungen,
optimieren die Heizung aber auf jeden Fall bezüglich Umwelt und
Bedienung (im Interesse unserer Umwelt und Ihres
Betriebskostenbudgets). Eine der besten Varianten der Wärmeerzeugung
ist mittlerweile die --> Pellets-Heizung. Siehe auch -->
Sonnenkollektoren.
Hypothek
Forderung
(meist einer Bank, manchmal auch einer Versicherung, eines
Arbeitgebers, eines Unternehmers oder einer Privatperson), die durch
ein im Grundbuch eingetragenes Grundpfandrecht sichergestellt ist.
Hypotheken entstehen aus der sogenannten Konsolidierung eines
Baukredits am Ende der Bauphase oder durch Wiederaufstocken eines
bestehenden, ganz oder teilweise abbezahlten Hypothekarkredites. Es
bestehen verschiedene Formen von Hypotheken: Die üblichste ist
die variable Hypothek, daneben gibt es Festhypotheken für eine
bestimmte Zeit, Libor-Hypotheken und andere Formen. Lassen Sie sich
von Ihrer Bank beraten oder von unabhängigen Beratern! (-->
Finanzierung), (--> Eigenkapital).
Kontrollierte
Lüftung
Wohnungslüftung
mit Wärmerückgewinnung. Da man festgestellt hat, dass bei
den heutigen gut isolierten Bauten der grösste Wärmeverlust
durch das Lüften mit geöffneten Fenstern entsteht
(besonders das Dauerlüften im Winter dient eher der Erwärmung
der Umwelt und stellt einen riesigen Wärmeverlust dar), werden
heute immer mehr Bauten mit einer "Kontrollierten Lüftung"
ausgestattet. Es handelt sich hier nicht etwa um eine Luftheizung,
sondern um eine Lüftung mit einem Wärmtauscher, der die
Wärme der Wohnungsabluft mit einem Platten-Wärmetauscher an
die frische Zuluft überträgt. Die Luft wird dabei nicht von
der Heizung zusätzlich gewärmt. Die Lüftung arbeitet
mit kleinen Luftwechselraten, so dass absolut keine Zugerscheinungen
auftreten.
Damit
geht einfach die von einer konventionellen --> Heizung
(Heizkörper, Bodenheizung, Hypokausten usw.; Holz, Gas, Oel,
Fernwärme, Wärmekraftkopplung, Wärmepumpe, in Zukunft
vielleicht Brennstoffzellen) eingebrachte Wärme nicht an den
Aussenraum verloren. Zugleich werden die hygienischen Verhältnisse
in der Wohnung verbessert (immer frische Luft auch nach längerer
Abwesenheit, keine Feuchtigkeitsprobleme, d.h. weniger
Krankheitskeime, weniger Pollen für Allergiker usw.). Auf Wunsch
kann im Sommer konventionell mit dem Oeffnen von Fenstern gelüftet
werden, die Lüftung wird dabei nicht gestört. Die
kontrollierte Lüftung ist nun den Kinderkrankheiten erwachsen
und die heutigen Anlagen können auch gut gereinigt werden.
Deshalb werden wir nur noch Bauten mit solchen Lüftungen
erstellen. Sie reduzieren notabene auch die --> Betriebskosten des
Hauses erheblich.
Information:
Informationsblatt "Bedarfsgerechte Wohnungslüftung",
herausgegeben vom
.
Institut für Baubiologie, Zürich, und von der
.
Zürcher Hochschule Winterthur, ZHW,
.
unterstützt von zahlreichen Gesundheits-, Umwelt- und
Konsumentinnenorganisationen, der EMPA und Fachorganisationen des
Baugewerbes (im Rahmen der schweizerischen Kampagne "gesund
bauen; gesund wohnen").
Kosten
Die
Kosten eines Baus können vor Baubeginn nur geschätzt
werden, denn in die Planung und die Ausführung sind jeweils 5
bis 10 Planer oder Spezialisten, etwa 20 bis 30 Unternehmer, die in
der Regel am Anfang der Planung noch nicht bekannt sind, etwa ein
Dutzend Aemter sowie Bauherrschaften, die noch verschiedene
Entscheidungen zu treffen haben, involviert. Die Pläne werden
stufenweise von den ersten Skizzen über Pläne 1:200, 1:100,
1:50, 1:20 bis 1:1 konkretisiert.
Wichtig
ist, dass alle wesentlichen Entscheide so früh wie möglich
getroffen werden – nur in frühen Planungsphasen können
die Kosten gesteuert werden, nachher "kostet das Haus, was es
kostet", wie sich die Bauleiter ausdrücken. Tatsächlich
sind die Preise für die Leistungen der Unternehmer dann eher von
der momentanen konjunkturellen Lage zur Zeit der Vergabe abhängig.
Es ist sinnvoll, die Arbeiten unabhängig von persönlichen
Beziehungen an jene Unternehmer zu vergeben, die im Rahmen des
festgesetzten Qualitätsstandards die günstigste Offerte
einreichen. Unsere Organisation ist nicht an bestimmte Unternehmer
gebunden (wohl aber an bestimmte Qualitätsstandards), die
Arbeiten können daher frei vergeben werden.
Minergie
Qualitätsstandard
für niedrigen Energieverbrauch (für Neubauten max. 45 kWh
pro m⊃2; beheizte Bodenfläche und Jahr (entspricht 4,5 Liter
Heizöl), für Altbauten das Doppelte. Der Minergiestandard
ist von Energiefachleuten des Kantons Zürich und Bern
entwickelt, von vielen andern Kantonen und vom Bund als Richtlinie
übernommen worden; er wird mittlerweile auch in Deutschland und
Oesterreich angewendet (im September 2002 ist in Deutschland in
Steisslingen das erste Schulhaus nach Minergiestandard eingeweiht
worden). Der "Verein MINERGIE" zertifiziert heute die
Minergiebauten. Im Internet unter www.minergie.ch kann u.a. eine
Liste von Minergiebauten eingesehen werden.
Ziel
des Minergiestandards ist die Reduktion der CO2 – Belastung der
Umwelt. Dies wird i.a. mit einer sehr guten Wärmedämmung,
einer umweltfreundlichen --> Heizung und einer -->
kontrollierten Lüftung erreicht. Minergie ist kein
Qualitätsstandard für Baumaterialien und hat deshalb nur
indirekt mit --> Baubiologie zu tun. Der Minergiestandard wird
aber auch von den meisten Baubiolgen unterstützt ( -->
kontrollierte Lüftung).
Nachhaltigkeit
Der
Begriff "Nachhaltigkeit" wird ganz verschieden definiert.
Wir verstehen unter Nachhaltigkeit konkret auf unsere Bauten bezogen
einerseits den Einsatz von überdurchschnittlich langlebigen
Materialien und Techniken, die erst nach längerer Zeit ersetzt
werden müssen, anderseits den Versuch (soweit dies heute schon
möglich ist), einzelne Bauteile so miteinander zu verbinden,
dass sie entsprechend ihrer Lebensdauer ohne Abbruch von weiteren
Materialien, deren Lebensdauer noch nicht abgelaufen ist, ersetzt
werden können (z.B. soll möglichst wenig geklebt oder
ausgeschäumt werden).
Die
Lebensdauer verschiedener Bauteile (z.B. Installationen, Oberflächen,
Rohbau) ist sehr unterschiedlich. Dieses Vorgehen erspart Ihnen
Betriebs- und Renovationskosten! ( --> Betriebskosten). Bedenken
Sie, dass die Erstellungskosten eines Gebäudes nur einen
Bruchteil seiner Betriebs- und Renovationskosten im Laufe seines
hundert- oder zweihundertjährigen Bestehens ausmachen!
Optionen
Hier
sind bauliche Optionen, d.h. Varianten oder Zusätze in Plänen
und im Baubeschrieb gemeint. Wir versuchen am Anfang der
Planungsphase möglichst viele Optionen offenzuhalten. Wichtig
ist, dass Sie diese Optionen auch so früh wie möglich
wahrnehmen, denn Aenderungen in späteren Planungsphasen oder
sogar nach Baubeginn sind immer aufwändig in der Planung, im
Projektmangement, in der Kosten- und Baukontrolle und der Bestellung
und Ausführung durch die Bauunternehmer (und damit für Sie
sehr teuer), nur noch mit ästhetischen oder funktionellen
Kompromissen realisierbar und mit zahlreichen Kommunikationsproblemen
und Missverständnissen in der Hektik des Baualltags verbunden.
Pellets-Heizung
Pellets
sind kleine, 3 bis 5 cm lange Holzstäbchen aus Sägemehl und
Holzstäben (absolut unbeahandeltes Abfallholz, getrocknet und
mit hohem Druck gepresst). Dieses Heizmaterial ist in den USA und in
Skandinavien sehr verbreitet, in Oesterreich wurde 2001 die 10'000.
Pelletsheizung installiert, und in der Schweiz sind die Zuwachsraten
so riesig, dass die schweizerische Produktion den Bedarf immer noch
nicht abdecken kann (obwohl kürzlich der VOLG in den
Pelletsvertrieb eingestiegen ist und das Rohstoffangebot sehr hoch
ist). Die Pellets werden in vollautomatischen, computergesteuerten
Heizkesseln mit automatischer Brennstoffzufuhr verbrannt, der
Aschenanfall ist aufgrund der optimierten Verbrennung klein, die
Brennstoffzufuhr hat nicht die Probleme der Holzschnitzelfeuerungen,
da die Pellets Normgrössen haben und trocken sind.
Pelletsheizungen werden heute von verschiedenen Herstellern für
kleine Einfamilienhäuser bis zu grossen Gebäuden angeboten.
Das Staubproblem lässt sich mit baulichen Massnahmen lösen.
Mit
der Pelletsheizung können wir eine nicht von Währungs- oder
politischen Krisen beeinflusste, sichere, relativ kostengünstige,
CO2 – neutrale (also auch in Zukunft nicht von CO2 – Abgaben
erfasste), nicht von Atomkraftwerken abhängige Heizung anbieten,
für die wir die Hand ins Feuer legen. www.pellets.ch,
www.vhe.ch.
Qualitätskennzeichen
für Baumaterialien
Im
Gegensatz zu Deutschland, wo z.B. das Signet "Der blaue Engel"
verbreitet ist (das allerdings nur minimale Anforderungen festlegt),
sind in der Schweiz allgemeine Standards über minimale
Anforderungen an Baustoffe in gesundheitlicher Hinsicht nicht
verbreitet, wenn man einmal von den sehr wertvollen, allerdings meist
rein technischen Qualitätsprüfungen von Baumaterialien nach
Vorschriften des --> SIA, oft von der EMPA ausgeführt,
absieht.
Folgende
Qualitätslabels sind schon üblich oder beginnen sich
durchzusetzen:
.
E1 (entspricht ungefähr Lignum CH 6,5): beschränkt den
Formaldehydgehalt von Spanplatten und mitteldichten Faserplatten
(MDF) gemäss den Euro-Normen EN 120 und 622. Die Prüfung
erfolgt durch lokale Prüfinstitute, z.B. die EMPA. Wir verwenden
generell eher Dreischichtplatten als solche Platten, deshalb ist
Formaldehyd in unsern Bauten kein Problem.
.
FSC (Forest Stewardship Council) (www.fsc-holz.ch und für
schweizerische Produkte www.fsc-produkte.ch): c/o WWF Schweiz. Der
Forest Stewardship Council (FSC) oder 'Waldbewirtschaftungsrat' ist
eine unabhängige, breit abgestützte Non-Profit Organisation
mit Sitz in Mexiko. Ihre Mitglieder sind Wirtschaftsunternehmen,
Umweltorganisationen sowie Interessenverbände von indigenen
Völkern.
Der
FSC stellt Prinzipien und Kriterien für umwelt- und
sozialverträgliche Waldbewirtschaftung auf. Gestützt auf
diese Kriterien werden in allen Ländern spezielle Standards
erarbeitet. Nach diesen Standards können vom FSC akkreditierte
Zertifizierungsorganisationen Forstbetriebe zertifizieren.
.
TopTen (www.topten.ch): Vergleicht u.a. Haushaltgeräte nach
Kriterien der Energie-Effizienz (i.a. sind auch die effizienteren
Geräte die qualitativ besseren): Toptest GmbH in Zürich
existiert seit dem 29.06.00 und ist ein Joint Venture von
Saldo/Consuprint AG, Oerlikon Journalisten AG, S.A.F.E.
Schweizerische Agentur für Energieeffizienz. TopTen hat mit
folgenden Organisationen eine partnerschaftliche Verbindung:
WWF
Schweiz
EnergieSchweiz
(Bundesamt für Energie)
ewz
Elektrizitätswerk der Stadt Zürich
Amt
für Umwelt und Energie, Kanton Basel-Stadt
VSEI
Verband Schweizerischer Elektro-Installationsfirmen
VCS
Verkehrs-Club der Schweiz
Holzenergie
Schweiz
Saldo
S.A.F.E.
Schweizerische Agentur für Energieeffizienz
Greenpeace
Fédération
Romande des Consommateurs (FRC)
consumatori.ch
SKS
Stiftung für Konsumentenschutz
SES
Schweizerische Energiestiftung
.
Natureplus (www.natureplus.ch): Eine
deutsch-österreichisch-schweizerische Koproduktion mit relativ
strengen Kriterien für die Zertifizierung von Baumaterialien.
Existiert seit Juni 2002 und hat soeben die ersten Materialien
zertifiziert.
Literatur
zur Qualität: WWF: Schonend wohnen. Fr. 15.--
Risiko
Für
die Käufer/-innen bestehen im Wesentlichen vier grössere
Risiken:
1.
Das Risiko der --> Kosten. Die Kosten werden früh im
Planungsprozess geschätzt. Zu diesem Zeitpunkt sind noch nicht
alle Details und Masse bekannt, die Arbeiten sind noch nicht an die
Unternehmer vergeben, und die konjunkturelle Lage zum
Vergebungszeitpunkt ist noch nicht bekannt. Deshalb können wir
nur eine Kostenschätzung mit einer bestimmten möglichen
Abweichung in Prozenten angeben. Wenn die Abweichung diese
Prozentzahl allerdings überschreitet, sind die entsprechenden
Planer voll haftbar für ihre zu ungenaue Schätzung! Ein
Generalunternehmer nimmt Ihnen dieses Risiko ab, er wird allerdings
vorsichtigerweise zu den geschätzten Preisen einen
Risikozuschlag hinzurechnen.
2.
Das Risiko der Mitbewohner. Ihre Mitbewohner lernen Sie in der Regel
erst im Laufe des Planungs- und Bauprozesses kennen. Zum Zeitpunkt
des Einzugs, d.h. wenn Sie wirklich Wohnungsnachbar/-in werden,
kennen Sie einander aber meistens schon sehr gut. Sie platzen deshalb
auf keinen Fall in eine Ihnen völlig fremde Umgebung! Toleranz
und Sozialkompetenz ist allerdings für gemeinschaftliches Bauen
eine Notwendigkeit, ohne die nichts geht.
3.
Das Risiko der Nachbarn. Gemeint sind Grundstücknachbarn. Denken
Sie daran, dass Ihr neues Haus vielleicht dem Nachbarn / der
Nachbarin Sonne und Aussicht wegnimmt. Sein Aerger ist deshalb oft
verständlich. Unsere Planer bemühen sich, die Nachbarn /
Nachbarinnen von Anfang an über das Projekt zu informieren.
Zugleich beantragen wir im Baubewilligungsprozess nur solche
Ausnahmen, die vom Nachbarn / von der Nachbarin unterstützt
werden (z.B. ein gegenseitiges Näherbaurecht) oder ihm / ihr
zumindest keinen Schaden beifügen. Der Nachbar könnte gegen
die Baubewilligung rekurrieren und die Realisierung verzögern
(mangels Ausnahmen könnte er jedoch nicht die Realisierung
verunmöglichen). In unsern bisherigen Projekten ist allerdings
noch kein einziger Rekurs eingegangen.
4.
Das Risiko der Behörden. Die Projekte unserer Organisation
werden in der Regel vor der Baubewilligung ausgeschrieben. Allerdings
liegt zum Zeitpunkt der Ausschreibung notwendigerweise auch schon
immer ein sehr ausgereiftes Vorprojekt vor (ohne ein solches könnte
keine verbindliche Verkaufsdokumentation erstellt werden), das
bereits mit den zuständigen Baubehörden und Aemtern
intensiv vorbesprochen worden ist. So kann das Vorprojekt in kurzer
Zeit zur Baueingabe weiterentwickelt werden. Das Risiko der Ablehnung
der Baubewilligung ist so praktisch ausgeschlossen; allerdings werden
bei der Bewilligung immer gewisse Auflagen gemacht. Alle unsere
Projekte sind bisher bewilligt worden, und die gemachten Auflagen
waren nie bedeutend.
Wenn
Sie an Projekten des gemeinschaftlichen Bauens teilnehmen wollen,
sollten Sie diese Risiken immer persönlich gegen die Vorteile
des Mitbestimmungs- und Gestaltungsprozesses abwägen. Sie kaufen
kein fertiges Objekt, sondern nehmen an der Realisierung eines
Projektes teil, das in einem genau abgesteckten Rahmen noch formbar
ist! Wir können allerdings garantieren, dass der Prozess der
Zielrealisierung dank unserer Erfahrung nicht chaotisch, sondern
geordnet verläuft!
Für
unsere Organisation sowie für die Planer bestehen folgende
grösseren Risiken:
1.
Das Risiko der Nicht-Realisierung. Das ist das grösste Risiko im
gemeinschaftlichen Bauen. Es bedeutet, dass das Projekt trotz
aufgelaufenen Planungskosten und trotz einer eventuellen Anzahlung an
den Grundstückverkäufer aus terminlichen Gründen (ein
Konkurrent schnappt uns das Grundstück vor der Nase weg), aus
rechtlichen Gründen (diese erkennen wir allerdings früh,
d.h. vor einer Ausschreibung des Projektes) oder aus ökonomischen
Gründen (entweder wegen zu hoher Anlagekosten oder wegen zu
wenig Interessentinnen / Interessenten) nicht realisieren können.
2.
Das Risiko der Kosten: Wenn wir den angegebenen Kostenrahmen in
Prozenten überschreiten würden, wären die Planer für
diese Ueberschreitung voll haftbar. Deshalb erstellen wir
realistische Schätzungen (--> Kosten).
Schweizerischer
Ingenieur- und Architektenverein
-->
SIA
SIA
Schweizerischer
Ingenieur- und Architektenverein. Gibt u.a. Normen über Verträge
und Qualitätssicherung im Bauwesen heraus. Alle unsere Verträge
mit Planern und Bauunternehmern sind SIA-Verträge.
Sonnenkollektoren
Wo
möglich, bauen wir Sonnenkollektoren ein (für die
Warmwassererwärmung – Verbrauchswarmwasser – und ev. für
die Heizungsunterstützung). www.sses.ch
Steuern
Beim
Grundstückkauf fallen Grundstückgewinnsteuern (in der Regel
vom Verkäufer zu zahlen) und Handänderungssteuern an. Die
Handänderungssteuern werden meistens je zur Hälfte vom
Verkäufer / von der Verkäuferin und vom Käufer / der
Käuferin bezahlt. Der Steuersatz beträgt 1,5 % des
Verkaufspreises, wenn das Grundstück 10 Jahre oder weniger im
Besitz des Verkäufers war, und 1,0 %, wenn es mehr als 10 Jahre
in seinem Besitz war. --> Stockwerkeigentums-Gemeinschaft, -->
Wirtschaftliche Handänderung
Stockwerkeigentums-Gemeinschaft
(STEG)
Die
Stockwerkeigentums-Gemeinschaft (STEG) nach Art. 712 und Art. 647 ff
ZGB ist die Gemeinschaft der Stockwerkeigentümer und
-eigentümerinnen auf einem bestimmten Grundstück. Da die
Miteigentumsanteile alias Quoten schon bei der --> Beurkundung des
Grundstückkaufs bekannt sein müssen, und wir zugleich aus
Steuergründen (--> Steuern) eine zweite Handänderung
ausser jener vom Grundstückverkäufer an die STEG vermeiden
wollen, gründen wir jeweils gleich nach den ersten Reservationen
für einzelne Stockwerkeinheiten einen "Verein zur Gründung
der STEG XY". (--> Verein). Damit konnten wir bisher auch dem
Tatbestand der sogenannten "wirtschaftlichen Handänderung"
erfolgreich ausweichen (--> Steuern). Die Praxis der Steuerämter
ist hier allerdings nicht einheitlich, die einzelnen Steuerämter
sind stark durch die verschiedenen Prozesse beeinflusst, die in
diesem Rechtsgebiet dauernd laufen. Offiziell kann eine STEG erst bei
der --> Eigentumsübertragung gegründet werden, denn nach
schweizerischem Recht kann die STEG ohne Grundbesitz nicht als
Organisation existieren.
Literatur:
Tina
Peter-Rutschi: Das schweizerische Stockwerkeigentum. Schulthess
Polygraphischer Verlag Zürich, (6) 1987.
Werner
Portner, Markus Portner: ABC des Stockwerkeigentums. Verlag Paul
Haupt Bern 1998.
Stockwerkeigentums-Reglement
Jede
Stockwerkeigentums-Gemeinschaft (STEG) benötigt ein Reglement,
das bei der --> Eigentumsübertragung im Grundbuch eingetragen
wird. Unsere Organisation legt den Käufern / Käuferinnen
schon zusammen mit der Verkaufsdokumentation den Entwurf des
Reglementes vor.
Verein
Der
"Verein zur Gründung der STEG XY" ist der Vorläufer
der zu gründenden --> Stockwerkeigentums-Gemeinschaft (STEG).
Um den Tatbestand der sogenannten "wirtschaftlichen
Handänderung" erfolgreich ausweichen (--> Steuern) ist
der Name und der Personenkreis so weitgehend wie möglich mit der
späteren STEG identisch.
Wirtschaftliche
Handänderung
Noch
nicht genau geklärter Tatbestand beim Grundstückkauf; z.B.
Uebertragung von einer auf eine andere juristische Person, auch wenn
in beiden weitgehend die gleichen natürlichen Personen vertreten
sind. Die resultierende Steuerpflicht stützt sich weniger auf
die Gesetzgebung als vielmehr auf auf die Rechtssprechung (-->
Steuern). Wir versuchen auf jeden Fall, die "wirtschaftliche
Handänderung" zu vermeiden (-->
Stockwerkeigentums-Gemeinschaft).
Zahlungskontrolle
Diese
obliegt dem Bauleiter. Er muss gemäss seinem Vertrag alle
eingehenden Rechnungen prüfen, Zahlungsanweisungen an die Bank
erstellen und zuhanden der Bauherrschaft periodische Uebersichten
über den Kostenstand des Bauwerks anfertigen.
Zahlungsplan
Der
Zahlungsplan legt fest, wann welche Beträge an das gemeinsame
Konto der Stockwerkeigentums-Gemeinschaft (STEG) oder den
Generalunternehmer zu entrichten sind. Im Fall der Finanzierung über
ein gemeinsames Konto ohne Generalunternehmer kann der Zahlungsplan
sehr flexibel sein, es muss einzig die dauernde Liquidität der
STEG und die Gleichberechtigung ihrer Mitglieder garantiert sein. Der
Zahlungsplan wird in diesem Fall vom Bauleiter erstellt und
angepasst.
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